Scheidungsanwalt in Heilbronn

Willkommen bei den Rechtsanwälten Schmidt, Doderer & Kollegen.

Sofern Sie einen Profi für ihr Scheidungsverfahren und vor allem auch für das Thema "Trennungsunterhalt" nebst einer kompetente Beratung hierzu benötigen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse und können gerne einen Termin über unser Sekretariat in Heilbronn vereinbaren.

Beim Unterhalt, welchen sich Ehegatten schulden, ist strikt zwischen dem Unterhalt während der Trennungsphase(Trennungsunterhalt) und dem Unterhalt nach Ausspruch der Scheidung(Nachehelicher Unterhalt) zu unterscheiden.

1. Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht grundsätzlich für den Zeitraum von der Trennung der Ehepartner bis zur Rechtskraft der Scheidung. Danach nicht mehr.

Etwaige Unterhaltstitel bzgl. des Trennungsunterhaltes verlieren mit der Rechtskraft der Scheidungsentscheidung ihre Wirkung.

Der Trennungsunterhalt ist davon geprägt, dass in die ehelichen Lebensverhältnisse nicht verändernd eingegriffen werden soll. So kann von keinem der beiden Ehegatten die Aufnahme oder die Erweiterung der Erwerbstätigkeit verlangt werden, um die Leistungsfähigkeit zu steigern oder die unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit zu berücksichtigen.

Auch sind beim Trennungsunterhalt Schulden, die in der Ehezeit aufgenommen worden sind, regelmäßig einkommensmindernd zu berücksichtigen, auch wenn diese Schulden auf Konsum zurückzuführen sind.

2. Nachehelicher Unterhalt

Nach Rechtskraft der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit.

Dieser Grundsatz besagt, dass nach der Scheidung grundsätzlich jeder (Ex)Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich ist und dass der wirtschaftlich besser dastehende Gatte nicht automatisch - dies ist beim Trennungsunterhalt der Fall - dem anderen Gatten Unterhalt schuldet.

Nachehelicher Unterhalt wird vielmehr nur in besonderen gesetzlich geregelten Fällen geschuldet. Im Einzelnen wird in folgenden Fallgruppen Unterhalt geschuldet:

- Unterhalt auf Grund der Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes, wobei mit zunehmenden Alter des Kindes regelmäßig die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes abnimmt und damit die Anforderungen an die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit steigen

- Unterhalt wegen Alter

- Unterhalt wegen Krankheit

- Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, wobei hierunter ein Unterhaltsanspruch bei Arbeitslosigkeit und der so genannte Aufstockungsunterhalt fällt. Unter Aufstockungsunterhalt versteht man einen Unterhaltsanspruch bei welchem der eigene Verdienst aufgestockt wird, da zwischen dem Einkommen und den ehelichen Lebensverhältnissen eine starke Diskrepanz besteht

- Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung

- Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so dass Änderungen der Lebensverhältnisse, die nach dem Ende der Ehe eingetreten sind, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Ehe angelegt waren.

Gerade der Bereich des nachehelichen Unterhaltes ist geprägt von durch einer umfassenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung, so dass sich in diesem Bereich in jedem Fall eine eingehende anwaltliche Beratung und Vertretung lohnt.